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Impressum, Offenlegung und Kennzeichnung:
Die Volkshilfe Vorarlberg ist eine proeuropaeische, unabhängige, parteifreie, überkonfessionelle Wohlfahrts- und Hilfsorganisation, die in Vorarlberg professionelle soziale und sozialmedizinische Einrichtungen und Projekte plant, errichtet, betreibt bzw. unterstützt und die sich kritisch mit der Entwicklung in Vorarlberg, Oesterreich, Europa und dem Rest der Welt auseinandersetzt.
Die Volkshilfe Vorarlberg ist als privater Verein organisiert und die Mitgliedschaft steht allen offen, welche die Werte der Volkshilfe Vorarlberg mittragen.
Das Büro der Volkshilfe ist per E-Mail erreichbar: Sekretariat @ volkshilfe-vlbg.at.
Urheberrecht:
Jeder Teil dieser Webseite darf, soweit die urheberrechtlichen Rechte bei der Volkshilfe Vorarlberg liegen, unter Creative-Commons-Lizenz "Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international verwendet werden.
Haftung:
Eine Haftung des Webseitenbetreibers, der Volkshilfe Vorarlberg oder des Teams fuer den Inhalt dieser Webseite oder Links auf oder von dieser Webseite wird gaenzlich ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Angaben gilt die gewaehlte Form fuer alle Geschlechter.
Meldestelle
Die Volkshilfe Vorarlberg ist eine unabhängige und neutrale Meldestelle, welche Hinweise zB nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) entgegegnnimmt. Die Mindestanforderungen des HSchG werden jedenfalls eingehalten (§ 4 Abs. 2 Zif. 3 HSchG).
Die Volkshilfe Vorarlberg ist teilweise auch eine mit den Aufgaben der internen Stelle beauftragte unabhängige und neutrale Einrichtung im Sinne des § 5 Zif. 9 HSchG, die außerhalb jener Rechtsträger des privaten oder des öffentlichen Sektors eingerichtet ist, auf die sich ein Hinweis bezieht.
Oberste Maxime der Volkshilfe Vorarlberg ist die Wahrung der Vertraulichkeit, die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht und der Schutz der Identität von Meldern (siehe zB § 7 HSchG). Nach dem Verständnis des österreichischen Gesetzgebers ist der Schutz eines Melders nur relativ und muss dessen Identität - wenn eine Verwaltungsbehörde, ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft dies im Rahmen des verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens oder eines Ermittlungsverfahrens nach der StPO für unerlässlich und im Hinblick auf eine Gefährdung der Person des Melders oder des Hinweisgebers im Hinblick auf die Stichhaltigkeit und Schwere der erhobenen Vorwürfe für verhältnismäßig hält - offengelegt werden. Daher ist es unerlässlich den Melder/Hinweisgeber auf die unter Umständen bestehenden rechtlichen Konsequenzen offen, fair und neutral hinzuweisen.
Die Volkshilfe Vorarlberg nimmt direkte und anonyme Hinweise von Meldern entgegen, überprüft diese im Hinblick auf Folgemaßnahmen etc. und berät die Melder und Unternehmen über die rechtlichen Folgen bei Meldungen insbesondere im Hinblick auf die rechtliche Haftung des Melders und ein Unternehmen.
Bedingt durch die Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit und Neutralität sowie der Gemeinnützigkeit und überkonfessionellen Ausrichtung der Volkshilfe Vorarlberg sowie der Bearbeitung des Falles durch einen selbstständig handelnden erfahrenen Rechtsanwalt, ist eine fairer Ablauf des Verfahrens gewährleitstet und werden Daten des Melders als auch Unternehmens- und Geschäftsgeheimnisse geschützt.
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