DIGITALES HINWEISGEBERSYSTEM
Für anonyme Hinweise innerhalb Ihrer Kanzlei
Erfüllt die Anforderungen der Verordnung KSW-GWPRL 2017
hinweisgeber
WIESO MUSS MEINE KANZLEI EIN HINWEISGEBERSYSTEM ZUR VERFÜGUNG STELLEN?
Die Geldwäscheprävention ist eines der wichtigsten Elemente im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Mit der 4. EU–Geldwäscherichtlinie wurde die Verpflichtung zur Einführung von Präventionsmaßnahmen eingeführt.
Basierend darauf hat die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder die Verordnung KSW-GWPRL 2017 erlassen. Laut §9 dieser Verordnung sind Kanzleien mit mehr als 10 Mitarbeitern dazu verpflichten ein anonymes Hinweisgebersystem zu implementieren.
WELCHE LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN GIBT ES?
Hängen Sie möglichst uneinsichtig einen Briefkasten auf und kontrollieren Sie mehrmals täglich, ob jemand einen Hinweis eingeworfen hat.
Klingt mühsam? Dann nutzen Sie unser Digitales Hinweisgebersystem
Hinweisgeber.at ist die sichere, papierlose und kostengünstige Cloud-Lösung für anonyme Hinweise in Ihrer Kanzlei:
24/7 auf allen Geräten verfügbar
Anonyme Hinweise können überall und jederzeit gemeldet werden – am PC, am Smartphone, in der Kanzlei und unterwegs. Für größtmögliche Usability wird das Eingabeformular automatisch an das verwendete Gerät angepasst.
Die Ausfallsicherheit wird durch den Betrieb an mehreren Standorten in hochsicheren Rechenzentren in Österreich sichergestellt.
Intelligentes technisches Design und Sicherheitshinweise für die Nutzer stellen sicher, dass die Anonymität des Hinweisgebers jederzeit gewahrt bleibt.
Das Digitale Hinweisgebersystem ist zu 100% DSGVO-konform. Die Datenübertragung und -speicherung wird durch die Nutzung modernster Verschlüsselungstechnologien abgesichert. Ihre Daten werden ausschließlich in hochsicheren Rechenzentren in Österreich gespeichert.
Automatische Benachrichtigungen
Die Vertrauenspersonen in Ihrer Kanzlei erhalten automatisch eine Benachrichtigung, sobald ein Hinweis abgegeben wurde.
Anpassung an Ihr Corporate Design
Das Logo und die Farbe des Überschriftbalkens im Eingabeformular können an Ihr Corporate Design angepasst werden.
Hinweisgeber.at ist bereits ab 9,90 EUR pro Monat für die gesamte Kanzlei verfügbar.
WIE SIEHT DAS DIGITALE HINWEISGEBERSYSTEM AUS ?
WIE FUNKTIONIERT DAS DIGITALE HINWEISGEBERSYSTEM ?
https://www.youtube.com/watch?v=XHOmBV4js_E
Preismodelle
PREISMODELLE
Accounts
Free Trial
Projects
SSL
MONATLICHE ZAHLUNG
€ 12,90
pro Monat
ohne Bindung
Monatlich kündbar
Anpassung an Ihr Cooperate Design
Automatische Verlängerung,
10 Tage Kündigungsfrist
100 Mitarbeiter inklusive
JÄHRLICHE ZAHLUNG
€ 9,90
pro Monat
bei jährlicher
Zahlung
Jährlich kündbar
Anpassung an Ihr Cooperate Design
Automatische Verlängerung,
2 Monate Kündigungsfrist
100 Mitarbeiter inklusive
ENTERPRISE VERSION
Preis
auf Anfrage
Jährlich kündbar
Gesamtes Layout individuell anpassbar
Für Kanzleien mit mehr als 100 Mitarbeiter
FAQs
Fragen & Antworten
Benötige ich einen eigenen Server?
Nein. Beim Digitalen Hinweisgebersystem handelt es sich um eine Cloud Lösung. Ein eigener Server ist daher nicht notwendig.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Die Daten werden auf Servern bei unserem Partner World4You gespeichert. World4You ist ein 100% österreichischer Hosting Anbieter. Ihre Daten werden auf mehrere Standorte in Österreich gespiegelt, somit können wir absolute Datensicherheit und höchste Verfügbarkeit garantieren.
Ist die Anwendung DSGVO konform?
Ja. Das Digitale Hinweisgebersystem erfüllt alle Voraussetzungen der DSGVO.
Wie wird die Datenübertragung abgesichert?
Die Datenübertragung erfolgt gesichert über spezielle Verschlüsselungsprotokolle (SSL/TLS).
An welche Empfänger werden die abgegebenen Hinweise gesendet?
Bei der Bestellung geben Sie Namen und Email Adresse der Vertrauenspersonen an, die für Hinweise in Ihrer Kanzlei verantwortlich sind. Eine Änderung der Vertrauenspersonen kann jederzeit über unsere Administrationsadresse admin@hinweisgeber.at angefordert werden.
Wie wird sichergestellt, dass nur Mitarbeiter meiner Kanzlei Hinweise schicken können?
Für Ihre Kanzlei wird ein eigener Bereich angelegt, der mit einem Passwort geschützt ist. Die Zugangsdaten werden Ihnen nach der Bestellung per E-Mail zugesendet. Den Link zum Hinweisgebersystem und das Passwort dokumentieren Sie in Ihrem Kanzleileitfaden zur Geldwäscheprävention.
Gibt es eine Vorlage für die Dokumentation im Kanzleileitfaden für Geldwäscheprävention?
Ja. Nach der Bestellung erhalten Sie als Vorlage ein Word Dokument mit der Dokumentation und den Zugangsdaten zum Digitalen Hinweisgebersystem Ihrer Kanzlei. Diese Informationen können Sie einfach in den Kanzleileitfaden zur Geldwäscheprävention kopieren.
Gibt es ein Protokoll aller abgegebenen Hinweise?
Sie können gegen Aufwandsverrechnung einen anonymisierten Report mit allen abgegebenen Hinweisen über unsere Administrationsadresse admin@hinweisgeber.at anfordern.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?
Bei Kündigung erhalten Sie einen elektronischen Auszug aller abgegebenen Hinweise. Sobald Sie den Erhalt der Daten bestätigt haben, werden Ihre Daten auf unserem Server gelöscht und Sie erhalten eine Löschbestätigung.